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Antigen-Selbsttest in der Schule

Das Hessische Kultusministerium hat neue Informationen zur Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022 veröffentlicht. Das Elternschreiben erhalten Sie auch über den üblichen Verteiler.

Grundlage

Seit dem Ende der Osterferien im vergangenen Schuljahr gilt an allen hessischen Schulen für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt. Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, indem sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen.

Informationen zum neuen Antigen-Selbsttest

Zu einer Änderung wird es zum neuen Schuljahr 2021/22 kommen. Bislang wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Die noch vorhandenen Roche-Tests werden noch aufgebraucht. Es wird sodann aber zu einem nahtlosen Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers kommen.
Der zukünftig verwendete „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test“ verfügt über eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten Qualitätsnachweis. Er liefert äußerst zuverlässige Ergebnisse und ermöglicht durch kleinere Verpackungseinheiten eine einfache und flexible Verteilung der Testkits in der Schule.

Die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests unterscheidet sich wenig von der Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests.

Die Lehrkräfte werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen und Schülern einüben. Bitte besprechen Sie schon vorab mit Ihrem Kind vor der ersten Selbsttestung in der Schule, dass es zu geringfügigen Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine vom Hessischen Kultusministerium entwickelte Kurzanleitung findet man auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Zudem stehen weitere Informationen des Unternehmens zum Produkt und zur Handhabung unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test zur Verfügung.

Dies bleibt gleich:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Lehrkräfte nehmen zunächst eine Probe mittels eines Abstrichtupfers im vorderen Nasenbereich, streichen diese in einem Teströhrchen ab, tropfen die Lösung aus dem Röhrchen anschließend auf eine Testkassette und können nach 15 Minuten das Ergebnis ablesen.
Der Testablauf unterscheidet sich lediglich in zwei Punkten von der bisherigen Vorgehensweise:
a) Der Abstrichtupfer wird jeweils fünf Mal statt wie bisher vier Mal mit einer Drehbewegung über die Innenseite beider Nasenlöcher geführt.
b) Der Abstrichtupfer wird nach der Probenentnahme sechs Mal (statt wie bisher zehn Mal) im Teströhrchen gedreht und anschließend noch eine weitere Minute im Teströhrchen belassen.

Wie bisher darf der Nachweis des negativen Testergebnisses oder der in der Schule vorgenommene Antigen-Selbsttest nicht älter als 72 Stunden sein, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich. Der kostenfreie „Bürgertest“ kann ebenfalls wie bisher in Anspruch genommen werden. Wer bereits über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügt, für den entfällt bei Nachweis die Testpflicht.

Einführung eines Testhefts

Den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres von der Schule ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.

Die Schülerinnen und Schülern erhalten das Testheft über die Klassenlehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren in der ersten Unterrichtsstunde des neuen Schuljahres.

Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft künftig mit sich führen und sich nach einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe (verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft bestätigen kann.

Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden.
Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln. Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.

Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen, wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher separat geprüft und dokumentiert.

Viele Fragen zum Testheft werden hier beantwortet.

Neue Regelungen im Schuljahr 2021/22

  • Während der ersten beiden Unterrichtswochen (Präventionswochen) besteht die Maskenpflicht während des Unterrichts auch am Platz und 
  • es finden drei Antigen-Selbsttestungen pro Woche statt.
  • Im neuen Schuljahr müssen auch die Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske tragen - eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht.
  • Dringende Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen.

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