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Schuljahr 2020/21

Erkältung - Wie reagieren?

Viele Eltern, aber auch Lehrkräfte und Schulleitungen stellen sich schon jetzt die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn spätestens im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und Erkältungen in den Schulen auftreten?

Sozialministerium und Kultusministerium geben hierfür Empfehlungen heraus, in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.

Selbstverständlich müssen wir alle — Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen — ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona -Virus unmittelbar zu verhindern.

Diese Empfehlungen sind insbesondere:

  • Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
  • Ein Besuchsverbot in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
    • Fieber (ab 38,0°C) — Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung.
    • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma)- ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein  gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
    • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens)
    • Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
    • Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zur Hausärztin oder zum Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin oder -arzt aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Schule uneingeschränkt besuchen.

Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen, d. h. Personen, die Kontakt zu einer Kontaktperson einer infizierten Person hatten.

Hier finden Sie detaillierte Hinweise zur Vorgehensweise, für die wir Sie dringend um Beachtung bitten:

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schüler*innen

 Weitere Informationen finden Sie hier:
http://soziales.hessen.de und http://kultusministerium.hessen.de abgerufen werden

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