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Regeln zu Quarantäne und Isolation

Seit Mo, 31.01.2022, sind die Regeln zur Quarantäne und Isolation präzisiert worden. Hier finden Sie die aktuellen Regelungen.

Positiven Schnelltest (unabhängig vom Ort der Testung)

Wird ein Kind mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet, muss unverzüglich ein PCR-Test in einem Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärzt:innen durchgeführt werden. Dieser ist in diesem Fall kostenfrei. Eine entsprechende Bescheinigung kann über das Sekretariat erhalten werden. Bis zur Vorlage des Testergebnisses bleibt die betroffene Person zu Hause. 

Geschwisterkinder/Einzelkinder können bei positivem Selbsttest eines Haushaltsangehörigen (z.B. Geschwister) weiterhin die Schule besuchen, wenn sie symptomfrei sind.

PCR-Test

Für PCR-Testungen empfiehlt das Gesundheitsamt unter anderem das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung an der Uni-Klinik, ebenso an der Messe. Die Adressen lauten: 

KV Drive-In, Testzentrum Messe FFM Straße der Nationen, 60486 Frankfurt am Main
KV Testzentrum Uniklinik FFM Sandhofstraße/Ecke Sandhöfer Allee, Gebäude Nr. 65, 60528 Frankfurt am Main

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Auflistung von Teststellen in Frankfurt:
https://www.corona-test-hessen.de/ oder www.kvhessen.de/coronatests/ 

Auch andere Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, müssen diese durchführen, wenn der positive Schnelltest aus den Schulen bestätigt wurde. Im Sekretariat wird das positive Testergebnis formlos bestätigt. 

Sollten Testcenter auf die Durchführung eines Schnelltests vor dem PCR-Test bestehen, obwohl aus der Schule bestätigt wurde, dass der Schnelltest positiv war, so ist dies unnötig, aber gestattet. Ein negatives Ergebnis des Schnelltests in der Teststelle hebt das positive Ergebnis des Schnelltests aus der Schule allerdings nicht auf. Es muss ein PCR-Test durchgeführt werden.

Isolation und Betretungsverbot, Quarantäne

  • Ohne Freistellung  müssen sich infizierte Kinder und Jugendliche grundsätzlich für 10 Tage in häusliche Isolierung begeben.
  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen durch einen Schnelltest bei einer Teststelle möglich und nur falls 48 Stunden davor keine Symptome mehr bestehen.
  • Schülerinnen und Schüler, die Haushaltsangehörige von Infizierten sind, müssen mindestens 5 Tage in Quarantäne und können sich dann mit einem Antigen-Schnelltest (an einer Teststelle) freitesten, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
  • Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind: -
    • dreifach geimpfte
    • „zweifach Geimpfte ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis 3 Monate danach
    • Genesene, die anschließend zweifach geimpft wurden
    • Genesene ab dem 29. Tag bis 3 Monate nach dem positivem PCR-Test
    • Personen, die nach einer ersten Impfung eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht und
      danach eine weitere Impfung erhalten haben
    • Personen mit Antikörpern gegen SARS-CoV-2 vor jeglicher Impfung, die anschließend zweimal
      geimpft wurden
  • Für Reiserückkehrende gelten andere Quarantäneregeln.

Test/Negativnachweis

  • Bei nachgewiesener Infektion in der Klasse: 14 Tage tägliche Testungen für die übrige Klasse. 
  • Das Testheft bleibt auch bei Fehlzeiten, am Wochenende und in den Ferien gültig. Im ÖPNV müssen Kinder über 6 Jahren in den Ferien einen tagesaktuellen Test vorlegen.

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