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Schulstart 2020/21

Ab dem 17. August 2020 wird für alle Jahrgänge der hessischen Schulen wieder regulär die Stundentafel in der aktuell gültigen Fassung umgesetzt. Es gilt dieses wichtige Prinzip: "Jeder Tag, an dem unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule gehen, ist ein guter Tag". Jeder Tag in der gewohnten Umgebung bringt den Kindern und Jugendlichen ein Stück Normailtät zurück.

Unterrichtsbeginn am Mo, 17.08.2020

Für alle Klassen der Jahrgangsstufen 6 bis 10 beginnt der Unterricht um 8:10 Uhr mit zwei Stunden Klassenlehrerunterricht. Danach findet der Unterricht nach neuem Stundenplan statt. Eine Liste der Klassenlehrkräfte und Klassenräume wird im Schulgebäude aushängen. Die Stundenpläne können schon im Schulportal eingesehen werden. Der Unterrichtet endet am Montag nach der 6. Stunde.

Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen E1 (11, G9) und Q3 (12, G8) beginnt der Unterricht in der 2. Stunde (9:00 Uhr) mit einer Tutorstunde. Die Kurseinteilung für die Schüler/innen der Oberstufe hängt in der Schulmensa aus. Die Kurslisten erhalten die Schüler/innen der E1 und Q3 von ihren Tutor*innen.

Die neuen Schüler/innen der 5. Klassen werden am Montag, 17. August 2020, um 09:00 Uhr (Klasse 5a), 10:00 Uhr (5b), 11:00 Uhr (5c) und 12:00 Uhr (5d) in der Aula begrüßt.

 

Mittelpunkt von Schule und Unterricht
Im Mittelpunkt von Schule und Unterricht stehen neben der Wissensvermittlung vor allem der Austausch mit Gleichaltrigen und die soziale Interaktion. Der persönliche Kontakt der Lehrkraft zu den Schülerinnen und Schülern beeinflusst die Lernmotivation und den Lernerfolg nachhaltig. Daher ist die Rückkehr zu einem schulischen Regelbetrieb aus pädagogischen, sozialen und psychologischen Gründen das präferierte Ziel. Da sich auch das Infektionsgeschehen insgesamt verlangsamt hat, soll das nächste Schuljahr im Regelbetrieb beginnen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie ist dennoch zu erwarten, dass es weitere Einschränkungen im Schulalltag geben wird. Bedauerlicherweise gibt es für keinen der bisherigen Öffnungsschritte – auch nicht für den im neuen Schuljahr – eine Garantie, die das grundsätzliche Risiko für alle Beteiligten mit völliger Gewissheit ausschließt. Die Gesellschaft und die Schulen haben vielfältige Erfahrungen gesammelt, wie wir unseren Alltag und vor allem den Schulalltag zum Wohle der Schülerinnen und Schüler gestalten können. Wir sollten – unter Einhaltung aller notwendigen Regeln – mit Zuversicht die vor uns stehenden Herausforderungen angehen und uns wieder dem möglichen und vertretbaren Maß an Normalität zuwenden.


Überblick über die Organisation im Schuljahr 2020/21
Der Unterricht findet mit der üblichen Klassenstärke und in allen der Schule zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unter Ausschöpfung aller personellen Ressourcen statt - sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Der Präsenzunterricht wird an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Die Aufhebung des Abstandsgebots in en Unterrichtsräumen ermöglicht grundsätzlich wieder den Unterricht in allen Klassen- und Fachräumen, d.h. wir können wieder zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückkehren.

Risikopersonen
Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben. Schülerinnen und Schüler geben das Attest bitte bis spätestens Freitag, 14.08.2020 in der Schule ab.

Grundsätzlich gilt für alle Lehrkräfte weiterhin die Pflichtstundenverordnung. Auch die Lehrkräfte, die aufgrund eines ärztlichen Attests vom schulischen Präsenzbetrieb befreit sind, befinden sich weiterhin im Dienst und behalten ihren Anspruch auf Besoldung bzw. Arbeitslohn. Eine Befreiung von Lehrkräften vom schulischen Präsenzbetrieb gilt nach § 3 Abs. 5 der zweiten Corona-Verordnung nicht für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben sowie für die Teilnahme an Dienstversammlungen, Dienstgesprächen, Abstimmungsgesprächen mit Kolleginnen oder Kollegen, Konferenzen der Lehrkräfte und ähnliche Besprechungen in Präsenzform. Soweit Lehrkräfte aufgrund der Befreiung keine Präsenzunterrichtsstunden halten können, werden sie in entsprechendem Umfang in unterrichtsersetzenden und –unterstützenden (digitalen) Lernsituationen eingesetzt. Ein Umrechnungsfaktor wird nicht vorgegeben.

Für Schülerinnen und Schüler, die aus o.g. Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt – soweit erforderlich – eine Ausstattung mit Digitalgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht gemeinsam mit ihrem Klassen- bzw. Kursverband teilnehmen zu können. In diesem Fall gelten die Grundsätze der Leistungsbewertung gemäß § 73 des Hessischen Schulgesetzes.

Hygieneplan
Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet auch, dass bestimmte Hygienemaßnahmen weiterhin notwendig sein werden.
Das Infektionsrisiko ist stark von der regionalen Verbreitung, von den Lebensbedingungen und auch vom individuellen Verhalten abhängig. Dies bedeutet für uns, dass wir weiterhin besonders gefährdete Personengruppen schützen müssen, grundlegende Hygieneregeln einhalten und dort, wo es zu einem Ausbruch kommt, sofort und konsequent reagieren müssen.
Ein sorgsamer Umgang mit der Gesundheit aller Beteiligten ist unverzichtbar auf dem Weg hin zur Normalität. Grundlegende Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten, wie etwa:

  • das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände und in den ersten drei Wochen auch im Unterricht,
  •  eine sorgfältige Händehygiene,
  •  die Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer dies möglich ist,
  • die Wahrung eines angemessenen Abstandes, wie er auch in Alltagssituationen gilt,
  • regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Unterrichtsräume und
  • die gründliche und regelmäßige Reinigung im Schulgebäude.

Der Corona-Hygieneplan für die Schulen inklusive klarer Aussagen zum Sport- und Musikunterricht sowie zum Fachunterricht Darstellendes Spiel wurde rechtzeitig zum Schuljahresbeginn aktualisiert.

Schutzausrüstung
Ergänzend zu den bereeits im Rahmen der bisherigen Schulöffnung zur Verfügung gestellten Schutzausrüstung, haben wir vor Schuljahtresbeginn vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main FFP2-Masken für Lehrkräfte in ausreichender Stückzahl erhalten. Ebenso stellt das Stadtschulamt Masken für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung..

Testungen
Der Beginn des neuen Schuljahres wurde mit weiteren Maßnahmen begleitet. Dazu gehört ein umfassendes Test-Konzept, das gemeinsam mit dem Hesssichen Ministerium für Soziales und Integration erstellt wurde. Danach hat jede Lehrkraft, jede Sekretärin und jeder Schulhausverwalter die Möglichkeit, sich bei Bedarf kostenfrei testen zu lassen. Außerdem wird die Wiederaufnahme des schulischen Regelbetriebs im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie begleitet werden. Vgl. auch http://elisabethenschule.net/eli-news-lesen/items/angebot-freiwilliger-sars-cov-2-tests.html

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
Es wird gelingen, größere Ausbruchsgeschehen in Schulen zu verhindern, wenn alle Beteiligten das Virus und erste Anzeichen einer möglichen Erkrankung weiterhin ernst nehmen. Bei Verdacht auf eine SARS CoV-2-Erkrankung bei Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften ist das Staatliche Schulamt unverzüglich zu informieren. Entsprechende Maßnahmen sind in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu treffen. Es gibt Hilfestellungen für Eltern und Lehrkräfte, um entscheiden zu können, ob es u.U. nur eine einfache Erkältung ist. weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Homepage: http://elisabethenschule.net/eli-news-lesen/items/erkaeltung.html

Mensabetrieb
Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder grundsätzlich möglich. Möglich sind auch Angebote von Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten. Daher öffnet unsere Mensa wieder.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind jedoch einige Maßnahmen und Regelungen notwendig, um die Hygienevorschriften und die Mindestabstände einzuhalten.

  • In der gesamten Mensa ist ein Mund-Nasen-Schutz während der Warte- und Bedienzeit zu tragen.
  • Auch in der Mensa gelten die Hygieneregeln (z.B. AHA-Regeln).
  • Eine sorgfältige Händehygiene ist wichtig. Vor der Essensausgabe befindet sich ein Spender zur Desinfektion der Hände vor der Entgegennahme des Essens.
  • Es ist immer zueinander ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen einzuhalten.
  • An einem Tisch dürfen nur Schülerinnen und Schüler eines Klassenverbandes sitzen.
  • Essen wird durch den Essensanbieter portionsweise ausgegeben. Eine Verpflegung
    aus gemeinsamen Schüsseln ist nicht möglich.
  • Mahlzeiten dürfen nicht miteinander geteilt werden.
  • Die Räumlichkeiten, in denen das Essen eingenommen wird, werden regelmäßig gelüftet.
  • Der Zugang zur Mensa erfolgt nur über die Seitentüren. Der Ausgang ist ausschließlich über die Türen zum Hof zu den Pavillons.

Ganztagsbetrieb
Im Zuge eines verantwortungsvollen Regelbetriebes werden auch Ganztags- und Betreuungsangebote für die Klassen 5 bis 7 wiederaufgenommen. Hierbei arbekiten wir eng it unserem Träger, Kaleidoskop e.V., zusammen.
Der Umfang der Angebote richtet sich nach den personellen Ressourcen vor Ort. Weitere Infromationen erfolgen demnächst auf der Homepage.

Leistungsbewertung
Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Dazu bedarf es einer validen Kenntnis der Lehrkräfte zur Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in dieser neuen Form einer anhaltenden Mischung aus Präsenzlernen und Distanzlernen. Insofern kommt dem qualifizierten Feedback der Lehrkräfte zu den Ergebnissen aus dem häuslichen Lernen und zum Lernfortschritt im Präsenzunterricht und, daraus abgeleitet, zur individuellen Fortführung des Lernprozesses ihrer Schülerinnen und Schüler enorme Bedeutung zu.
Für Schülerinnen und Schüler, die, wie oben dargestellt, aufgrund eines Attests ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden, ist von Seiten der Lehrkraft sicherzustellen, dass eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht in dem Rahmen hergestellt wird, wie es die technischen Bedingungen vor Ort zulassen. Sofern eine Zuschaltung per Video möglich ist, ist diese Variante zu bevorzugen. Anderenfalls ist auf eine telefonische Teilnahme am Präsenzunterricht zurückzugreifen. Auf dieser Grundlage ist eine Leistungsbewertung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler zulässig.
Hierfür sind auch besondere Formen der Leistungsfeststellung vorzusehen, etwa in der Vereinbarung einer Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden.

Digitalisierung
Während der Aussetzung des regulären Schulbetriebs konnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse gewonnen werden, die in die Maßnahmen im Bereich Digitalisierung an Schulen für das Schuljahr 2020/2021 eingehen. An der Elisabethenschule haben wir bereits vor der Schulschließung das Schulportal des Landes Hessen und die Schulcloud genutzt. Die Nutzung aller gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme ist übergangsweise an Schulen freigegeben.

Klassenfahrten
Der Fokus im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres soll entsprechend der Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums auf der Erteilung von Unterricht liegen, um Unterschiede im Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, die sich infolge des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs ergeben haben, bestmöglich auffangen zu können. Aus diesem Grund sollen mehrtägige Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt bleiben. Bereits gebuchte Schulfahrten wurden abgesagt. Das bedeutet, dass die Fahrtenwoche im Herbst sowie die die Schlitzfahrten leider entfallen.
Das Land erstattet den Eltern, Schülerinnen oder Schülern 50% der vereinbarten Gegenleistung. Ist im Vertrag eine höhere Stornokostenpauschale vereinbart, so erstattet das Land die vertraglich vereinbarte Kostenpauschale. Das Land zahlt den Betrag anstatt an die Eltern, Schülerinnen oder Schüler unmittelbar an das Unternehmen, wenn dieses die befreiende Wirkung der Leistung für die Schuldner anerkannt hat.
Neubuchungen von Klassenfahrten für das kommende Schuljahr 2020/2021 können nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist.

Curriculare Grundlage
Die hessischen Kerncurricula, Lehrpläne und Rahmenlehrpläne bilden die curriculare Grundlage des Unterrichts in der Sekundarstufe I und II.

Durchführung von Betriebspraktika
Die Betriebspraktika finden  unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen nach derzeitigem Stand im Januar 2021 statt.

Hinweise zum Landesabitur 2021
Nach derzeitigem Sachstand werden die schriftlichen Abiturprüfungen im Abiturdurchgang 2021 mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Die Inhalte und Anforderungen beziehen sich den Vorgaben in der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) entsprechend auf die Kurshalbjahre Q1 bis Q3.
Um mehr Zeit zur Nacharbeit der versäumten Unterrichtsinhalte und zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen zu erhalten, werden die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2021 auf die Zeit nach den Osterferien verschoben. Näheres regelt der Erlass „Landesabitur 2021 und 2022 – Regelungen; hier: Qualifikationsphase – Themenfelder und inhaltliche Gestaltung; Abiturerlass Landesabitur 2022“ vom 24. Juni 2020.
Detailinformationen finden Sie auch hier: Neue Regelungen - Abi2021


Infektionsgeschehen
Die Strategie der Hessischen Landesregierung, besonnen mit allen Öffnungsschritten umzugehen, hat Erfolg gezeigt. Durch das umsichtige Verhalten der Bevölkerung ist es gelungen, die Zahl der Corona-Neuinfektionen zu reduzieren und die Funktionsfähigkeit des hessischen Gesundheitssystems zu stabilisieren. Somit war es möglich, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht seit dem 27. April schrittweise wiederaufzunehmen. Die Öffnungen der hessischen Schulen haben jedes Mal ein Stück mehr Normalität bedeutet. In Kindertagesstätten und Grundschulen ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern bereits aufgehoben worden. Aufgrund der dortigen Erfahrungen möchten wir dies nach den Sommerferien auch in den anderen Schulformen umsetzen. Ihre Entscheidungen stützt die Hessische Landesregierung dabei stets – in Anerkennung der in dieser vollkommen neuen Lage unvermeidlichen Unsicherheit aller Erkenntnisse – auf medizinische Empfehlungen und wissenschaftliche Befunde.
Taktgeber aller Entscheidungen bleibt weiterhin das Infektionsgeschehen. Entscheidend wird deshalb auch weiterhin sein, dass die Fallzahlen beherrschbar bleiben und neue Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können. Lokale Infektionsherde führen uns gerade jetzt vor Augen, wie schnell sich die epidemiologische Lage verändern kann. Das kann unmittelbare Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben. In Abhängigkeit von der Infektionslage können die damit verbundenen Einschränkungen des Regelbetriebs unterschiedlich weitreichend sein. Sie können zur Wiedereinführung des Abstandsgebotes, zu einer Verkleinerung von Lerngruppen oder/und zur Bildung konstanter Lerngruppen, zu veränderten Personal- und Raumressourcen, zu einem neuen Verhältnis von Präsenz- und Distanzunterricht oder gar zu einer örtlichen oder landesweiten Aussetzung des regulären Schulbetriebs führen. Das Pandemiegeschehen lässt sich nicht planen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass Bildungsverwaltung und Schulen auf alle möglichen Veränderungen vorbereitet sind. In Anlehnung an die von der Kultusministerkonferenz formulierten Szenarien für unterschiedliche Grade des Infektionsgeschehens hat die hessische Bildungsverwaltung umfassende Pläne vorbereitet, die neben dem vorgesehenen Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen auch einen Vollbetrieb für die Schulformen bei Lerngruppenkonstanz, eine Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht und auch den u. U. lagebedingt notwendigen Verzicht auf Präsenzunterricht bei schulbezogenen, regionalen oder gar landesweiten Schulschließungen berücksichtigen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum neuen Schuljahr 2020/21 finden Sie

Hier finden Sie die Empfehlung der Expertenkommission der Empfehlung der Expertenkommission der r Empfehlung der Expertenkommission der Friedrich-Ebert-Stiftung für das Schuljahr 2020/21Friedrich-Ebert-Stiftung für das Schuljahr 2020/21.

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