Aktuelle Termine

Neueste Informationen

Schulstart 2021/22

Das Kultusministerium hat die neuesten Informationen zum Schulstart ins Schuljahr 2021/22 bekannt gegeben.

Unterrichtsbeginn

  • Der Unterricht startet am Mo, 30.08.2021 im Präsenzunterricht im angepassten Regelbetrieb (Stufe 1 vgl. unten). Regulärer Unterricht findet ab der 1. Unterrichtsstunde statt.
    Für alle Klassen der Jahrgangsstufen 6 bis 10 beginnt der Unterricht um 8:10 Uhr mit zwei Stunden Klassenlehrerunterricht. Danach findet der Unterricht nach neuem Stundenplan statt. Der Unterrichtet endet am Montag nach der 6. Stunde.
    Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen E1 (11) und Q1 (12) beginnt der Unterricht in der 2. Stunde (9:00 Uhr) mit einer Tutorstunde. Die Kurseinteilung für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe hängt in der Schulmensa aus. Die Kurslisten erhalten die Schülerinnen und Schüler der E1 und Q1 von ihren Tutorinnen und Tutoren.
  • Für den Zeitraum der ersten zwei Schulwochen werden präventiv folgende Vorkehrungen getroffen:
    • Erhöhung der Testfrequenz von zwei auf drei Tests je Woche,
    • Maskenpflicht (medizinische Masken) – unabhängig von der Inzidenz - auch am Platz während des Unterrichts,
    • Dringende Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen.
  • Im angepassten Regelbetrieb (Stufe 1) werden alle Schülerinnen und Schüler im Klassen- oder Kursverband unterrichtet. Die Stundentafel wird vollständig abgedeckt.
    Der Unterricht und alle schulischen Maßnahmen werden unter Beachtung der aktuell geltenden Erlasse sowie auf Basis des Hygieneplans Corona für die Schulen in Hessen durchgeführt.

Wechsel- und Distanzunterricht im Schuljahr 2021/22

Nach den neuesten Anpassungen des hessischen Eskalationskonzeptes wird es bei höheren Inzidenzwerten in der Folge keinen Wechselunterricht oder Distanzunterricht mehr geben. In den Schulen ist dann weiterhin Präsenzunterricht vorgesehen.

Antigen-Selbsttest

Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen in Präsenzform wird weiterhin nur Schülerinnen und Schülern und allen weiteren Personen möglich sein, die getestet, geimpft oder genesen sind. Es werden weiterhin verpflichtend zwei Tests je Woche in der Schule durchgeführt. In den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien werden drei Tests pro Woche durchgeführt.

Testnachweisheft

Alle Schülerinnen und Schüler bekommen nach den Ferien ein Testnachweisheft. Der dort vermerkte negative Nachweis kann dann auch im privaten Bereich verwendet werden, wenn die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist. Die Vorlage des Testnachweishefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants als negativer Testnachweis genutzt werden. Im Testnachweisheft ist der Name der Schülerin oder des Schülers, der Name der Schule sowie jeweils der Tag der Selbsttestung angegeben.

Reiserückkehr

Das Hessische Kultusministerium hat mit Schreiben vom 12.07.2021jedem Reiserückkehrer und jeder Reiserückkehrerin dringend empfohlen, einen sog. Bürgertest unmittelbar vor bzw. nach der Rückkehr und einen weiteren Test eine Woche danach durchzuführen.

Für die Rückkehr von einer Reise ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Schulbesuch nach derzeitigen Regelungen dies zu beachten:

Maskenpflicht

  • Im neuen Schuljahr müssen mindestens medizinische Masken getragen werden.
  • In den ersten beiden Schulwochen des neuen Schuljahres besteht unabhängig von der Inzidenz - auch am Platz während des Unterrichts Maskenpflicht.
  • Es besteht in den ersten beiden Schulwochen die dringende Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen.
  • Im neuen Schuljahr besteht – bis auf die ersten beiden Schulwochen – keine Maskenpflicht im Freien, am Platz während des Unterrichts und wenn es zu pädagogischen Zwecken erforderlich ist.
  • Ab einer Inzidenz von 100 gilt auch wieder am Platz eine Maskenpflicht.
  • Eine detaillierte Studie weist das maximale Risiko einer Coronainfektion für verschiedene Szenarien mit und ohne Masken aus. Die Max-Planck-Gesellschaft schreibt:
    "Sogar drei Meter Abstand schützen nicht. Selbst bei dieser Distanz dauert es keine fünf Minuten, bis sich eine ungeimpfte Person, die in der Atemluft eines Corona-infizierten Menschen steht, mit fast 100prozentiger Sicherheit ansteckt. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute ist: Wenn beide gut sitzende medizinische oder noch besser FFP2-Masken tragen, sinkt das Risiko drastisch."
    und
    "Auch wenn die detaillierte Analyse der Göttinger Max-Planck-Forscher zeigt, dass dicht abschließende FFP2-Masken im Vergleich zu gutsitzenden OP-Masken 75 mal besser schützen und die Trageweise einer Maske einen deutlich Unterschied macht: Auch medizinische Masken reduzieren das Ansteckungsrisiko schon deutlich im Vergleich zu einer Situation ganz ohne Mund-Nasenschutz. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen in der Pandemie eine Maske tragen“, sagt Mohsen Bagheri. Und Eberhard Bodenschatz ergänzt: „Unsere Ergebnisse zeigen noch einmal, dass das Maske-Tragen an Schulen und auch generell eine gute Idee ist."

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Schutzimpfung aller Kinder ab 12 Jahren gegen das Corona-Virus. Diese Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Baustein der vielfältigen Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb und  den angestrebten Präsenzunterricht nach den Sommerferien. 

Je mehr Menschen im Umfeld unserer Schülerinnen und Schüler geimpft sind, desto mehr sind die Kinder und Jugendlichen geschützt, insbesondere die Kinder im Alter von unter 12 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt

Daher sollten sich alle Schülerinnen und Schüler, für die eine Impfung empfohlen wird, – wenn immer möglich – impfen lassen. Diese Empfehlung gilt genauso für die Lehrkräfte und das sonstige in Schule tätige Personal.

Das RKI hat FAQs zum Impfen von Kindern ab 12 Jahren veröffentlicht.

Aufholprogramms „Löwenstark – der BildungsKICK“

Im Schuljahr 2021/22 werden wir im Rahmen des Aufholprogramms „Löwenstark – der BildungsKICK“ des Hessischen Kultusministeriums Unterstützungsnagebote für unsere Schülerinnen und Schüler anbieten. Wir werden darüber noch gesondert informieren.

Zurück