Aktuelle Termine

Erste Informationen aus dem HKM

Wie geht es ab Mo, 18.05. weiter?

Die Schulen in Hessen haben am Do, 07.05.2020, Informationen aus dem Hessischen Kultusministerium erhalten, wie die weiteren Planungen zur Schulöffnung erfolgen sollen.

Allgemeines

Auch der zweite Schritt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs bringt Arbeit mit sich, und weitere Aufgaben werden zu bewältigen sein. Die dem Infektionsschutz geschuldete stufenweise Öffnung bedingt ständige Anpassungen im Bereich der Organisation und erfordert u. a., dass Stunden- und Raumpläne mehrfach umgeschrieben werden müssen. Konzepte zur Organisation der Kleingruppen, zur Umsetzung des Hygieneplans und zur Organisation des Präsenzunterrichts sowie der weiterhin notwendigen schulischen Angebote für das häusliche Lernen müssen entwickelt werden.

Es kann als Ziel formuliert werden, dass allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien möglichst viel Präsenzunterricht geboten werden soll. Da die Machbarkeit allerdings auch von Parametern abhängt, die wir an der Schule nicht beeinflussen können, wird sich der Grad der Zielerreichung je nach spezifischer Situation der Schule unterschiedlich gestalten. Es verbietet sich beispielsweise, im Bereich der Hygieneregeln Standards herabzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern möglichst viel Präsenzunterricht zu bieten. Entsprechend werden in einigen Fällen Anpassungen z. B. bei der Zahl der Präsenzunterrichtsstunden vorgenommen werden müssen. Genauso gilt es aber auch, im Interesse der Schülerinnen und Schüler alles Machbare tatsächlich anzugehen. Deshalb versteht es sich, dass Abweichungen begründbar sein müssen. Ebenso ist in den Fällen, in denen abgeschichtet werden muss, eine sachlich nachzuvollziehende Priorisierung selbstverständlich. Vorrang haben immer die Abiturprüfungen.

 

Weiterhin ist der Schutz der Gesundheit der in Schule zusammenkommenden Personengruppen das oberste Gebot, dem sich alle anderen Zielsetzungen unterordnen. Deshalb wird auch nach dem zweiten Schritt der Wiederöffnung der Schulen zum 18. Mai 2020 kein Regelunterricht in gewohnter Form im vollen Stundenumfang stattfinden, damit die Einhaltung der Vorgaben der notwendigen Hygieneregeln, wie z. B. das Abstandsgebot, gewährleistet werden kann.

 

Der Unterricht erfolgt in zahlenmäßig reduzierten Gruppen, so dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten.

Eine Teilung der Klassen oder Kurse scheint vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Klassengröße in Hessen in den meisten Fällen eine praktikable Lösung zu sein. Dabei ist aber zu beachten, dass die Gruppengröße so gestaltet werden muss, dass die gebotene Vorgabe zur Einhaltung des Mindestabstands sichergestellt werden kann. Dies bedeutet, dass je nach räumlicher Situation vor Ort, auch kleinere Gruppen gebildet werden können bzw. müssen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene einzuhalten sind.

Grundsätzlich besteht die Zielsetzung, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bereitzustellen. Die Schulen wählen deshalb die Organisationsform für die Umsetzung entsprechend der personellen und räumlichen Möglichkeiten vor Ort, so dass eine möglichst optimale Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden kann.

Die Schulen nehmen die Einteilung der Gruppen für den Präsenzunterricht vor und organisieren für diese Lerngruppen die Verteilung der Unterrichtsstunden auf wöchentliche Präsenzzeiten. Hier sind unterschiedliche Modelle denkbar, wie beispielsweise die Einrichtung von einem ganzen oder zwei halben Unterrichtsvormittagen pro Woche und Jahrgang. Möglich ist auch die schulinterne Entscheidung, ob der Präsenzunterricht für die Kleingruppen eines Jahrgangs an einem Wochentag erfolgt oder jeweils auf die Wochentage verteilt wird, womit ein intensiverer Kontakt zur Klassenlehrerin für alle Gruppen der Klasse ermöglicht würde. Der Präsenzunterricht wird kombiniert mit weiteren unterrichtsunterstützenden Aufgabenstellungen für das häusliche Lernen.

Die Kombination von Präsenzunterricht mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern auch in den Phasen zwischen den Präsenzunterrichtstagen einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen. Dazu werden von den Lehrkräften für diese Zwischenphasen didaktisch versiert ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird dadurch gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler ein qualifiziertes Feedback zu ihren Ergebnissen sowie zur individuellen Fortführung des Lernprozesses durch ihre Lehrerinnen und Lehrer erhalten.

Schülerinnen und Schüler, denen ab dem 18. Mai 2020 noch nicht die Teilnahme am

Präsenzunterricht ermöglicht werden kann, soll weiterhin ein sinnvolles pädagogisches Angebot in Form von unterrichtsersetzenden Lernsituationen unterbreitet werden. Rechtliche Klärungen, Empfehlungen und Informationen zu unterrichtsersetzenden Lernsituationen finden Sie in der vom Hessischen Kultusministerium am 24. April 2020 veröffentlichten Handreichung.

Am Montag, 18. Mai 2020, sollen zunächst folgende Schulformen bzw. Jahrgangsstufen den Schulbetrieb in eingeschränktem Umfang wiederaufnehmen:

  1. SEK I nach bestimmten Vorgaben
  2. Q2 mit weiteren Fächern nach bestimmten Vorgaben
  3. Intensivklasse

Sekundarstufe I (Jahrgang 5 bis 10)

Dabei werden an den Unterricht in der Sekundarstufe I diese Anforderungen gestellt:

Den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen soll bis zu den Sommerferien ein Schulbesuch in Form von Präsenzunterricht ermöglicht werden.  Der Präsenzunterricht soll in der Regel mindestens an einem Tag der Woche mit bis zu sechs Unterrichtsstunden erteilt werden. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte auf diese Weise bis zu den Sommerferien in der Regel mindestens acht Präsenzunterrichtstage erhalten. Dabei sind unterschiedliche Organisationsformen denkbar, die es erlauben, den Schulbetrieb so flexibel zu gestalten, dass eine optimale Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden kann.  Die Organisation des Präsenzunterrichts kann beispielsweise über die tageweise Anwesenheit von Jahrgängen oder Lerngruppen bestimmter Bildungsgänge ggf. im rollierenden Wechsel der Wochentage erfolgen. Möglich ist auch eine Präsenz von Lerngruppen nach jeweils festgelegten Wochentagen.

Grundsätzlich ist so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen, wobei alle Jahrgangsstufen in vergleichbarem Maße berücksichtigt werden sollten. Abschlussprüfungen und unterrichtsfreie Tage sind dabei planerisch einzubeziehen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach den räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort, in welchen Fächern und in welchem Umfang der Präsenzunterricht erteilt werden soll und kann. Für die Fächer Sport und Musik wird auf den Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 verwiesen.

Die Lehrkräfte sind vorrangig so einzusetzen, dass die Abnahme von Prüfungen (z. B. mündliche Abiturprüfungen, sonstige Leistungsnachweise), der zu erteilende Präsenzunterricht und die Fortführung der unterrichtsergänzenden Angebote für die Sekundarstufe I sichergestellt sind.

Die Umsetzung der vorab genannten Vorgaben ist abhängig von der Verfügbarkeit der Lehrkräfte für den Präsenzunterricht, den räumlichen Gegebenheiten vor Ort.

Die Eltern werden von der Schule über die Dauer und den Umfang der bis zu den Sommerferien geplanten Präsenztage der einzelnen Klassen bzw. Jahrgangsstufen und über den Stellenwert der unterrichtsergänzenden Angebote für das häusliche Lernen informiert.

Oberstufe

Dabei werden an den Unterricht in der Q2 ab 18.05.2020 diese Anforderungen gestellt:

Zusätzlich kommen ab dem 18. Mai 2020 weitere Fächer aus den drei Aufgabenfeldern hinzu; vorrangig werden diejenigen Fächer unterrichtet, für die eine Einbringverpflichtung in die Gesamtqualifikation besteht oder die aufgrund der Vorgaben der OAVO häufig als Prüfungsfächer in der Abiturprüfung gewählt werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorüberlegungen kommen nach Entscheidung der Schule die folgenden Fächer hinzu:

  • eine fortgeführte Fremdsprache
  • Politik und Wirtschaft
  • eine durchgängig belegte Naturwissenschaft

Nach der Erweiterung um die o. g. Fächer ergibt sich damit für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler folgende maximale wöchentliche Stundenzahl im Präsenzunterricht:

 

Nach § 13 Abs. 2 OAVO muss ein Leistungsfach Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. Dementsprechend bewegt sich die Gesamtsumme an Präsenzstunden pro Woche je nach Wahl der Leistungskurse i. d. R. zwischen 19 und 24 Unterrichtsstunden.

 

Folgende Beispiele für den Präsenzunterricht dienen der Verdeutlichung der unterschiedlichen Stundenzahlen:

  • Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsfächer Englisch und Geschichte gewählt haben, kommen mit diesen beiden Leistungskursen und den Grundkursen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Politik und Wirtschaft sowie einer Naturwissenschaft auf insgesamt 24 Präsenzstunden.
  • Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsfächer Mathematik und Biologie belegen, besuchen neben diesen Leistungskursen im Präsenzunterricht die Grundkurse in einer Fremdsprache, im Fach Politik und Wirtschaft sowie im Fach Deutsch mit insgesamt 20 Stunden.
  • Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsfächer Mathematik und Deutsch belegt haben, besuchen neben diesen beiden Leistungskursen die Grundkurse in den Fächern Politik und Wirtschaft sowie in einer Fremdsprache und in einer Naturwissenschaft im Umfang von insgesamt 19 Stunden.

Für die Umsetzung dieser Wochenstundenzahlen sind i. d. R. mindestens drei bis vier Tage Präsenzunterricht erforderlich. Dabei sind unterschiedliche Organisationsformen denkbar, die es erlauben, den Schulbetrieb und die Stundenplanung so flexibel zu gestalten, dass eine optimale Unterrichtsabdeckung gewährleistet werden kann (siehe Ausführungen zur Sekundarstufe I). So können z. B. Grundkurse für den Präsenzunterricht neu zusammengestellt werden. Ggf. sind unterrichtsergänzende Arbeitsaufträge für das häusliche Lernen im Umfang des wöchentlich jeweils zu besuchenden Präsenzunterrichts zu vergeben. Die Bereitstellung der Materialien und Rückmeldungen zu den Lernergebnissen liegen in der Verantwortung der Lehrkräfte. Es ist ergänzend zum Präsenzunterricht in der Schule sinnvoll, auch für das Kurshalbjahr Q2 im Rahmen der unterrichtsersetzenden Maßnahmen weitere pädagogische Angebote in anderen Grundkursfächern zur Bearbeitung für zu Hause bereitzustellen. Für die Bewertung der unterrichtsersetzenden Angebote gelten weiterhin die Maßgaben des Ministerbriefs vom 17. April 2020.

 

Einschränkungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, müssen dem Unterricht fernbleiben. Über das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern entscheidet im Einzelfall die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.

Erste Unterrichtsstunde

Vor der Wiederaufnahme des Unterrichtes müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über den Ablauf des ersten Schultages informiert werden. Diese Information muss auch einen Hinweis auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen enthalten. Es empfiehlt sich bei diesem Anlass, die betroffenen Schülerinnen und Schüler darauf hinzuweisen, dass sie selbst zur Absicherung ihrer Gesundheit beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen – z. B. durch die Einhaltung der gebotenen Distanz.

Am Tag der Wiederaufnahme müssen alle Hygiene- und Abstandsregelungen nochmals intensiv mit allen Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Es ist anzunehmen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Krise Ängste im Hinblick auf ihre persönliche aber auch familiäre Zukunft haben. Hier muss Gelegenheit zum Austausch mit den Schülerinnen und Schülern gegeben sein und geprüft werden, ob ggf. Unterstützung (Schulpsychologie/Schulsozialarbeit/UBUS etc.) angeboten werden kann oder muss.

Pausenregelungen

Pausenregelungen sollten gestaffelt ausgestaltet werden, so dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler miteinander in Kontakt kommen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes sind auch in den Pausenzeiten zu wahren. Da die Schulen unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich ihrer Größe, Ausstattung und räumlichen Möglichkeiten haben, sind dazu schulinterne Abstimmungen zu treffen.

Intensivklasse

Dabei werden an den Unterricht in der INKL diese Anforderungen gestellt:

Bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs in den hessischen Schulen verbunden mit der grundsätzlich bestehenden Zielsetzung, so viel Präsenzunterricht wie möglich bereitzustellen, sind die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger der Intensivklassen in den allgemeinbildenden Schulen gemäß den benannten Vorgaben und der schrittweisen Abfolge wie alle anderen Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Jahrgängen der Regelklassen zu berücksichtigen.

Zum 18. Mai 2020 erfolgt in den allgemeinbildenden Schulen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs für Intensivklassen in der Sekundarstufe.

Die Gruppe der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger fällt durch ihren Deutschförderbedarf in die Gruppe derer mit besonderem Unterstützungsbedarf, so dass gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen unter Vorbehalt der räumlich, sächlich vorhandenen Ressourcen in jedem Fall zu prüfen sind

Notbetreuung

Die Gruppengröße im Bereich der Notbetreuung soll so klein wie möglich gehalten werden und sich grundsätzlich in Abhängigkeit von der Raumgröße sowie einer Abstandsregelung von 1,5 Metern ergeben.

Die Notbetreuung soll während der regulären Unterrichtszeit sowie im zeitlichen Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten erfolgen und ist auch während der schrittweisen Öffnung der Schulen weiterhin sicherzustellen. Sofern wegen des Einsatzes im Präsenzunterricht nicht ausreichend Lehrkräfte für die Notbetreuung zur Verfügung stehen, sollte allerdings in Kooperation mit dem Schulträger eine Lösung gefunden werden. Dabei sollte auf das im Rahmen der Ganztagsangebote zur Verfügung stehende Personal des Schulträgers und der schulischen Kooperationspartner zurückgegriffen werden.

Nun können und müssen Planungen ind er Schule erfolgen, wie an der Elisabethenschule aufgrund der personellen und räumlichen Situation der Unterricht ab Mo, 18.05.2020, für weitere Jahrgänge aufgenommen werden kann.

Diesen Planungen müssen diese Hinweise aus dem Hessischen Kultusministerium zugrunde liegen:

 

 

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