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Neue Regelung

Kostenobergrenzen für Schulfahrten

Die Kostenobergrenzen für Schulwanderungen und Schulfahrten wurden mit Erlass vom 02.02.2022 verdoppelt.

Bei langfristiger Ansparung dürfen die Gesamtkosten für die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei –

  • Inlandsfahrten 600 €
  • Auslandsfahrten 900 €

nicht übersteigen.

Die Schule achtet darauf, dass die von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern aufzubringenden Gesamtkosten sich nicht nur an den zulässigen Höchstgrenzen, sondern vorrangig an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler orientieren.

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