Ab Mo, 24.08.2020
Mund-Nasenschutz an allen Schulen in Frankfurt verpflichtend
Damit ist nun an allen Schulen in Frankfurt am Main das Tragen einer Maske im Unterricht verpflichtend. Hier finden Sie die Mitteilung der Stadt Frankfurt am Main: https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/sondermeldungen/sars-cov-2-bei-eskalationsstufe-2
Damit gilt:
- In der Schule (Schulgebäude und -gelände, Mensa, Schulbibliothek, Toiletten) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Ab Mo, 24.08.2020, muss zunächst für zwei Wochen eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht getragen werden.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann nach Angaben des Robert-Koch-Instituts die Ausbreitung einer Infektion insbesondere in Räumen wie z.B. Unterrichtsräumen verhindern, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Mit Schulbeginn kann das Abstandsgebot im Unterrichtsraum nicht mehr eingehalten werden, da die Klassen wieder die normale Stärke haben. Hier finden Sie weitere wichtige Hinweise durch die Nationalakademie Leopoldina: 5. Ad-hoc-Stellungnahme – 05. August 2020
Es ist sinnvoll, wenn Ihre Kinder mehr als nur eine Mund-Nasen-Bedeckung dabei haben, um diese ggf. wechseln zu können.
Alle Schülerinnen und Schüler können eine Mund-Nasden-Bedeckung durch die Schule erhalten, wenn diese einmal vergessen wurde. Die Masken müssen individuell gekennzeichnet werden, um Vertauschungen zu verhindern.
Wir danken der Stadt Frankfurt am Main, dass diese Entscheidung zum Wohle der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und des Nicht-Pädagogischen Personals getroffen wurde und damit die Gesundheit aller in der Schule und deren Familien besser geschützt wird. Den Text der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main finden Sie hier.
Die Bedeutung und die Handhabung der Maske wurden mit den Schülerinnen und Schülern am ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien mit der Klassenlehrkraft bzw. der Tutorin oder dem Tutor erneut besprochen. Dazu dient auch das Merkblatt „Mund-Nasen-Bedeckung“, das nachfolgend wieder gegeben wird:
Hinweise zum Umgang mit den Behelfs-/Alltagsmasken
Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
sind zu beachten (Stand 31.03.2020):
- Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand
von mindestens 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden. - Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen
oder desinfiziert werden. - Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht
kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen
platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das
Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. - Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske
genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu
behindern. - Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf.
ausgetauscht werden. - Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist
potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern,
sollten diese möglichst nicht berührt werden. - Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der
allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen oder desinfiziert werden
(mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).