In dritter Lesung zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes ist im Landtag am Mi, 25.06.2025, die landesweite Einführung von Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen beschlossen worden.
Festgelegt werden dafür vom nächsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch digitaler Geräte an Schulen vorzubeugen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet – als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.
Diese Smartphone-Schutzzonen sieht das Gesetz ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
Die Verwendung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
Eine Nutzung ohne Erlaubnis ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.