Aktuelle Termine

Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, in den Pausen, bei schulischen Veranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zur Schule und nach Hause gesetzlich unfallversichert. Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in Hessen ist die Unfallkasse Hessen (UKH). Der Versicherungsschutz besteht automatisch; eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.

Was ist nach einem Schul- oder Wegeunfall zu tun?

1. Erste Hilfe und ärztliche Versorgung

Bei einem Unfall in der Schule wird Ihr Kind zunächst durch die Schule versorgt. Ist eine weitergehende ärztliche Behandlung erforderlich, werden Sie umgehend informiert. Bei schweren Verletzungen oder akuten Notfällen wird selbstverständlich sofort der Rettungsdienst (Notruf 112) verständigt.

2. Informieren Sie die Schule

Bitte informieren Sie das Sekretariat möglichst zeitnah, wenn Ihr Kind nach einem Schul- oder Wegeunfall ärztlich behandelt wurde. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular für den Unfall aus. Die Schule dokumentiert den Unfall und erstellt – soweit erforderlich – die Unfallanzeige für die Unfallkasse Hessen.

3. Durchgangsarzt aufsuchen

Ist nach einem Schul- oder Wegeunfall eine ärztliche Behandlung erforderlich, sollte möglichst eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Bitte teilen Sie der Arztpraxis oder dem Krankenhaus bereits bei der Anmeldung mit, dass es sich um einen Schul- oder Wegeunfall handelt. Hier finden Sie einen Durchgangsarzt; https://diva-online.dguv.de/diva-online/?typ=d-arzt-verfahren. Geben Sie dort als Ort „Frankfurt am Main" oder Ihre Postleitzahl ein, um alle zugelassenen Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Ihrer Nähe zu finden.

Was ist ein Durchgangsarzt?

Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zugelassen sind. Sie beurteilen die Verletzung, entscheiden über die weitere Behandlung und übernehmen die erforderliche Dokumentation gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Bei einem anerkannten Schul- oder Wegeunfall werden die Kosten der unfallbedingten Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten Schul- oder Wegeunfall handelt und dieser der Schule gemeldet wird.

Weitere Informationen

Wichtiger Hinweis: Bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder akuten Notfällen wählen Sie bitte sofort den Notruf 112. Die medizinische Versorgung Ihres Kindes hat stets Vorrang vor allen Formalitäten.